Sachkunde künstliche Kletteranlagen DIN EN 12572

Künstliche Kletteranlagen sind in öffentlichen Bereichen wie Kindergärten, Schulen und Spielplätzen als auch in Freizeiteinrichtungen wie Kletterhallen nicht mehr wegzudenken. Ebenso die Sachkundeprüfung nach DIN EN 12572. „Nach der Inbetriebnahme sind die Anlagen hohen Belastungen, starker Abnutzung, Verwitterung und Vandalismus ausgesetzt, was zu erhöhten Gefahren für die Nutzer führt. Um die Gefahren rechtzeitig zu erkennen, sind regelmäßige Prüfungen der Kletter- und Boulderwände sowie der Sicherungsmittel notwendig und vorgeschrieben. Diese Prüfungen sind durch Sachkundige durchzuführen. Die mit der Prüfung beauftragten Personen benötigten daher fundiertes Wissen.“ (TÜV Süd)

Im Mai 2024 habe ich bei der TÜV Süd Akademie die Prüfung zum Sachkundigen für künstliche Kletteranlagen abgelegt und bin damit befähigt und zertifiziert als Sachkundiger künstliche Kletteranlagen zu prüfen.

Die Prüfung von Kletter- und Boulderwänden ist in der europäischen Norm DIN EN 12572 1-3 geregelt. Diese umfasst gleich drei Einzelnormen und ist daher doch recht umfangreich. Da kann man sich schnell mal im Dschungel der Vorschriften verirren und daher bietet es sich an einen Sachkundigen zu konsultieren, der dann entsprechend alles Vorkehrungen treffen und alle Planung und Durchführung übernehmen kann. Die entsprechenden verpflichtenden Inspektionen von künstlichen Kletteranlagen (egal ob Boulderwände, Kletterwände oder auch Klettergriffe und Volumen) können so fachkundig organisiert und durchgeführt werden.

Alle Infos zum Angebot findest hier.